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Transparenz

Was unser Batteriepass kann — und was nicht

Ein Batteriepass ist ein Dokument mit Rechtswirkung. Wer ihm glauben soll, muss ihn nachrechnen können. Diese Seite nennt jede Angabe, die dafür nötig ist: welche Daten wir führen, wer sie sehen darf, wie die Kennung entsteht, wie ein Dritter die Echtheit prüft — und an welchen Stellen der Dienst heute stehen bleibt.

  • 211
    Datenfelder
    im Katalog geführt
  • 135
    öffentlich
    ohne Anmeldung lesbar
  • 13
    Gruppen
    nach Anhang XIII
  • 112
    Pflicht (EV)
    je Fahrzeugbatterie

Diese vier Zahlen sind nicht in diese Seite geschrieben. Sie kommen bei jedem Aufruf aus demselben Feldkatalog, aus dem auch die Passausgabe und das Veröffentlichungs-Gate gebaut werden. Wäre eine davon falsch, wäre der Pass es auch.

§ 1

Rechtsgrundlage

Der Batteriepass ist keine Produktidee, sondern eine Pflicht aus der EU-Batterieverordnung. Vier Bestimmungen tragen alles Weitere.

Art. 77(1)
Jede in Verkehr gebrachte LV-Batterie (leichte Verkehrsmittel), Industriebatterie über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie braucht einen Pass. Ab 18. Februar 2027.
Art. 77(2)
Der Pass enthält die Angaben „in dem für die Kategorie geltenden Umfang". Die Pflicht hängt also daran, was für eine Batterie das ist — deshalb messen wir Vollständigkeit je Kategorie und nicht gegen eine feste Liste. Was erst später Pflicht wird (Art. 77(1): 18.02.2027; Rezyklat 18.08.2028; LV 18.08.2033), blockiert die Veröffentlichung heute nicht — es steht im Studio mit seiner Frist, und der Pass zeigt, was er noch nicht trägt.
Art. 77(3)
Eine eindeutige Kennung je Batterie, erreichbar über einen Datenträger, mit gestaffeltem Zugang: die Öffentlichkeit sieht einen Teil, Marktteilnehmer und Behörden mehr.
Anhang XIII
Der Dateninhalt selbst — in dreizehn Gruppen von den allgemeinen Batterieinformationen bis zu den Betriebsdaten der einzelnen Batterie.
§ 2

Welche Daten der Pass führt

Der Feldkatalog ist die Umsetzung des Anhang XIII. Jedes Feld trägt seinen Verordnungsbezug, seine Gruppe, seinen erwarteten Datentyp, seine Plausibilitätsgrenzen und die Kategorien, für die es Pflicht ist. Er ist öffentlich abfragbar.

Die Gruppen des Anhang XIII mit der Anzahl der Felder je Gruppe
GruppeTitelFelder
AA · Allgemeine Batterieinformationen19
BB · CO₂-Fußabdruck26
CC · Recyclinganteil24
DD · Verantwortungsvolle Beschaffung21
EE · Elektrische Kennwerte37
FF · Konformität, Kennzeichnung & Abfallinformationen17
GG · Detaillierte Zusammensetzung & Demontageinformationen18
HH · Behördeninformationen3
II · Individuelle Batterie: Leistung & Haltbarkeit5
JJ · Individuelle Batterie: State of Health (SoH)9
KK · Individuelle Batterie: Erwartete Lebensdauer11
LL · Individuelle Batterie: Betriebsdaten (dynamisch)8
MM · Identifikation & Technische Metadaten13

Wie viele dieser Felder Pflicht sind, hängt von der Batteriekategorie ab. Die deutsche Fassung der Verordnung sagt „LV-Batterie", nicht LMT — deshalb heißt die Kategorie bei uns lv.

  • lv · 103 Pflichtfelder
  • industrial · 115 Pflichtfelder
  • ev · 112 Pflichtfelder
  • furniture · 43 Pflichtfelder
§ 3

Wer welche Daten sieht

Art. 77(3) staffelt den Zugang. Jedes Feld im Katalog trägt seine Stufe, und die Stufe entscheidet, ob der Wert eine Antwort überhaupt verlässt.

public135
Jeder. Ohne Anmeldung, ohne Schlüssel, ohne Entgelt — das ist der Teil, den ein QR-Code am Fahrzeug öffnet.
restricted39
Marktteilnehmer mit berechtigtem Interesse und Behörden. Reparaturbetriebe, Aufbereiter, Recycler: die Angaben, die man zum Zerlegen und Wiederverwenden braucht.
authorities5
Nur Behörden und notifizierte Stellen. Prüfberichte, Typgenehmigungsdaten, Konformitätsnachweise.
individual32
Nur wer die einzelne Batterie betreibt. Zustand, Zyklen, Betriebsereignisse — Daten, die etwas über die Nutzung sagen.

Der Filter läuft auf dem Server, nicht im Browser. Ein Feld, das eine Rolle nicht sehen darf, wird nicht ausgeblendet, sondern nicht gesendet: es steht auch nicht im Seitenquelltext.

§ 4

Wie die Kennung entsteht

Die Passkennung wird auf die Batterie gedruckt und muss dort 15 Jahre und länger lesbar bleiben. Sie wird deshalb nach einem Verfahren gebildet und nicht vergeben.

  1. 1.Kennung nach ISO/IEC 15459: Kennung der Ausgabestelle (IAC) und Kennung des Unternehmens (CIN) davor, die Seriennummer der Batterie dahinter. Fehlt IAC oder CIN, bricht die Veröffentlichung ab — geraten wird nicht.
  2. 2.Datenträger: QR-Code nach ISO/IEC 18004, Gütegrad nach ISO/IEC 15415, geprüft nach ISO/IEC 15426-2. Größen, Modulmaß und Ruhezone stehen als Druckvorgabe fest, jeder Wert mit seiner Quelle.
  3. 3.Der QR-Code zeigt auf die Adresse des Passes, und diese Adresse muss öffentlich erreichbar sein. Ein Veröffentlichungslauf aus einer Entwicklungsumgebung wird abgewiesen — die Adresse landet in einem unveränderlichen Datensatz und bliebe dort für die Lebensdauer der Batterie.
  4. 4.Kennung und QR-Adresse trägt der Pass selbst ein, nicht der Lieferant. Beide Werte entstehen erst beim Veröffentlichen, und ein gelieferter Wert wäre dort kein Beitrag, sondern ein Widerspruch.
§ 5

Wie ein Dritter den Pass nachrechnet

Zu jedem veröffentlichten Pass gehört ein Nachweis. Er ist ohne Schlüssel und ohne Entgelt erreichbar, weil eine Prüfung, die ein Vertragsverhältnis voraussetzt, keine Prüfung ist — wer einen Pass prüfen will, ist gerade kein Kunde.

curl -s https://elektro-beta.vercel.app/api/v1/dpps/<UID>/proof
snapshot_sha256
Der Hash über den veröffentlichten Datenstand. Ein Prüfer hält die abgerufenen Daten dagegen und sieht, ob sie unverändert sind.
chain
Die Hash-Kette über alle Versionen (EN 18221 4.2). Jede Version ab der zweiten trägt den Hash ihrer Vorgängerin; die Datenbank erzwingt das beim Schreiben, der Nachweis prüft es beim Lesen. Eine entfernte oder eingeschobene Version bricht die Kette.
signature
Die Signatur (JWS/ES256) über Kennung, Version, Hash, Betreiber und Zeitpunkt. Sie beantwortet zusätzlich, von wem der Stand kommt.
public_key
Der öffentliche Schlüssel als JWK. Ohne ihn ist die Signatur nicht prüfbar, und ein öffentlicher Schlüssel ist öffentlich.
verification
Unser eigenes Nachrechnen — damit ein Mensch ohne Kryptowerkzeug etwas sieht. Das ist ausdrücklich nicht der Beweis: wer uns nicht traut, prüft die Signatur selbst gegen den Schlüssel.
validity
Gilt der Pass? Status, Ausgabedatum, Ablauf und die Umrechnung auf die vier Statuswerte der Norm. Ein widerrufener Pass antwortet nicht mit „gibt es nicht", sondern mit „gilt nicht mehr".
integrity_status
ok, suspect oder compromised. Widerspricht die Nachrechnung einer vorhandenen Signatur, setzt der Dienst den Pass selbst auf suspect und legt einen Vorfall an.
issuer
Der Aussteller als did:oyd. Die Kennung löst bei einem öffentlichen Resolver zu einem Dokument auf, das den Signaturschlüssel dieses Nachweises trägt. Damit ist „von wem" eine prüfbare Kette und keine Nummer.

Kein Schlüssel, kein Entgelt, kein Konto. Ein höheres Abrufkontingent als auf der Passansicht, weil ein Prüfer nicht einen Pass prüft, sondern eine Lieferung — und das Kontingent steht in jeder Antwort, damit niemand es erst durch Auslösen bemerkt.

§ 6

Woher ein Wert kommt — und ob ihn jemand geprüft hat

Jeder Wert trägt seine Herkunft mit. Das ist keine Zierde: ein geschätzter CO₂-Wert und ein aus einem Prüfbericht übernommener sehen im Pass verschieden aus, weil sie verschieden viel wert sind.

verified
Aus einer Prüfung oder einem Nachweis übernommen und gegengeprüft.
partner_provided
Vom Wirtschaftsakteur geliefert und unverändert übernommen. Wir behaupten dazu nichts.
estimated
Geschätzt oder abgeleitet. Erlaubt, aber sichtbar — und niemals als geprüft dargestellt.

Ein Wert, den ein Modell aus einem Dokument gelesen hat und den niemand gegengeprüft hat, blockiert die Veröffentlichung. Nicht weil Modelle schlecht lesen, sondern weil bei einem Dokument mit Rechtswirkung der Unterschied zwischen „gelesen" und „geprüft" nicht verschwinden darf.

§ 7

Was wir beim Lesen des Passes nicht tun

Die Passansicht ist die Seite, die jemand aufruft, weil er der Kennzeichnung auf einem Produkt vertraut. Sie erhebt deshalb so wenig wie möglich.

  • Keine Analysewerkzeuge und keine Fremdkomponenten auf der Passroute. Kein Cookie-Banner, weil es nichts zuzustimmen gibt.
  • Öffentliche Lesezugriffe werden nicht protokolliert. Das Protokoll der Zugriffsbegrenzung nennt Route und Kontingent, nie die Adresse des Aufrufers.
  • Keine Eingabefelder, keine Anmeldung, kein Download auf der Passseite. Wer danach gefragt wird, ist nicht bei uns.
  • Was wir nicht kontrollieren, sagen wir: die Zugriffsprotokolle der Hosting-Plattform enthalten IP-Adressen. Darauf haben wir keinen Zugriff, und wir werten sie nicht aus.
§ 8

Änderungen, Versionen, Aufbewahrung

Ein Pass begleitet eine Batterie über ihre Lebensdauer. Was sich ändert, muss nachvollziehbar bleiben — auch die Fehler.

  • Jede Veröffentlichung erzeugt eine neue Version mit eigenem Hash. Versionen werden nur angefügt, nie überschrieben: ein späterer Stand schreibt keinen früheren um. Eine spätere Version entsteht nur mit Grund; Grund, Auslöser und Hash-Kette stehen an der Version und im Protokoll (EN 18246 4.7). Ein archivierter Pass — nach einer Neuausstellung — bleibt als letzte veröffentlichte Fassung lesbar und nennt seinen Nachfolger (EN 18221 4.2).
  • Der Stand zu einem beliebigen Zeitpunkt ist abrufbar. Wer wissen will, was der Pass am Tag eines Schadensfalls sagte, fragt nicht nach einer Veröffentlichung, sondern nach dem Datum.
  • Ein veröffentlichter Pass ist nicht löschbar. Ein Entwurf ist es. Der Unterschied ist Absicht: die Verordnung verlangt den Pass, und die Datenschutz-Grundverordnung nimmt ihn in Art. 17(3)(b) von der Löschpflicht aus.
§ 9

Nach welchen Normen wir bauen

Acht Dokumente von CEN und CENELEC beschreiben, wie ein digitaler Produktpass technisch aussieht. Sechs liegen final vor, zwei sind Entwürfe.

Die acht Normdokumente mit Thema und Bearbeitungsstand
DokumentThemaStand
EN 18219:2026Eindeutige Kennungenfinal
EN 18220:2026Datenträger und Kennzeichnungfinal
EN 18221:2026Lebenszyklus, Versionierung, Archivierungfinal
EN 18222:2026Schnittstelle und Zugriffsmethodenfinal
EN 18223:2026Datenmodell und Serialisierungfinal
EN 18216:2026Transport, Protokolle, Formataushandlungfinal
prEN 18239:2025Akteure, Rollen, Rechte, SicherheitEntwurf
prEN 18246:2025Vertrauen, Integrität, Datenschutz, BarrierefreiheitEntwurf

Wichtig, und gern überlesen: keines dieser Dokumente ist im Amtsblatt der EU zitiert. Ohne diese Zitierung gibt es keine Vermutungswirkung — Übereinstimmung mit der Norm ist damit kein Nachweis der Übereinstimmung mit der Verordnung. Wir bauen nach diesen Normen, weil sie der beste verfügbare Stand sind, nicht weil sie uns absichern.

§ 10

Was heute nicht geht

Dieser Abschnitt steht hier, weil eine Transparenzseite ohne ihn eine Werbeseite wäre. Fünf Dinge fehlen, und keines davon fehlt an Umsetzung.

Es gibt noch keine Signatur
Der Mechanismus ist gebaut und geprüft, aber der private Signierschlüssel ist nicht gesetzt. Der Nachweis liefert deshalb den Hash und antwortet bei der Signatur mit „unsigned". Der Hash beantwortet „hat sich der Inhalt geändert", die Signatur zusätzlich „von wem" — die zweite Frage können wir heute nicht beantworten.
Die Kennungen sind noch nicht registriert
Eine global eindeutige Kennung setzt eine Mitgliedschaft bei einer Ausgabestelle nach ISO/IEC 15459 voraus. Bis die vorliegt, tragen die Kennungen eine Testkennung. Sie sind formal richtig gebildet, aber global eindeutig ist damit behauptet und nicht belegt.
Es gibt kein EU-Register
Art. 77 verlangt die Registrierung beim zentralen EU-Register. Der Durchführungsakt dazu ist überfällig, und das Register ist nicht in Betrieb. Unsere Registrierung ist gebaut und meldet „ausstehend" mit Begründung, statt einen Erfolg zu behaupten.
Es gibt keinen anerkannten Vertrauensdienst
Die Normentwürfe verlangen, dass sich Akteure über einen rechtlich anerkannten Vertrauensdienst ausweisen und Behörden über ein anerkanntes Zertifikatsschema. Beides existiert für den Batteriepass noch nicht. Wir vergeben Schlüssel selbst und sagen das.
Die vorhandenen Pässe sind Demonstrationen
Der Dienst führt heute Beispielpässe mit erfundenen Werten. Sie tragen deshalb durchgehend die Herkunft „geschätzt" und nicht „geprüft". Ein echter Pass braucht Angaben aus Produktion, Prüfstand, Batteriemanagement und Sorgfaltspflicht-Dokumentation — das Gate funktioniert, es hat nur noch fast nichts zu prüfen.
§ 11

Schnittstellen für Integratoren

Die Lesemethoden folgen EN 18222:2026. Sie liefern JSON, auf Anfrage auch XML oder JSON-LD, und leiten einen Browser auf die menschenlesbare Ansicht.

Die öffentlichen Lesemethoden der Schnittstelle
MethodeWas sie liefert
GET /api/dpp/v1/dpps/{dppId}Den Pass zu einer Passkennung.
GET /api/dpp/v1/dppsByProductId/{id}Den Pass zu einer Produktkennung.
GET /api/dpp/v1/dppsByIdAndDate/{id}?date=Den Stand, der zu einem Zeitpunkt in Kraft war.
GET /api/dpp/v1/dpps/{id}/elements/{path}Ein einzelnes Feld über einen JSONPath-Ausdruck, statt den ganzen Pass zu übertragen.
GET /api/v1/catalogue?category=evDen Feldkatalog, auf Wunsch gefiltert nach Kategorie.
GET /api/v1/dpps/{uid}/proofDen Integritätsnachweis. Ohne Schlüssel.
POST /api/v1/passports/{id}/reissueNeuausstellung nach Remanufacturing oder Repurposing: neuer Pass als Entwurf, Vorgänger archiviert und verlinkt. Geht die Batterie an einen anderen Wirtschaftsakteur, entsteht der Entwurf bei ihm — öffentlich wird er erst, wenn er ihn veröffentlicht; das ist die Übernahme der Verantwortung nach Art. 77(7). Unveränderte Angaben zur Batterie (Zusammensetzung, Demontage) können übernommen werden, gelten dann aber als ungeprüft. Braucht einen Schlüssel mit Veröffentlichungsrecht.

Alle Routen tragen ihr Abrufkontingent in jeder Antwort aus, auch im Fehlerfall. Auffällig viele Abweisungen erzeugen einen Vermerk im Betriebsprotokoll — gezählt wird je Route, nie je Aufrufer.

§ 12

Wenn etwas falsch ist

Ein Pass, der etwas Falsches behauptet, ist schlimmer als ein fehlender. Wer einen Fehler findet, sollte ihn melden können, ohne sich anzumelden.

Falsche Angaben, ein QR-Code, der auf eine fremde Adresse führt, oder ein Pass, dessen Nachweis nicht aufgeht: hello@sustainista.net