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Sustainista
EU-Verordnung (EU) 2023/1542

Digitaler Batteriepass (DPP)

Ab 18. Februar 2027 ist der digitale Batteriepass in der EU verpflichtend für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Er macht alle Datenpunkte nach Anhang XIII, von der CO₂-Bilanz bis zur Rohstoff-Herkunft, transparent und nachprüfbar.

Marktkontext: Österreich & EU

257.717
BEV in Österreich
Ende 2025 · 4,88 % Flottenanteil
5,9 Mio.
BEV in der EU
65 Mio. erwartet bis 2035
3.000–5.000
AT-Firmen betroffen
Compliance-Pflicht ab Feb. 2027
von 49 auf 63 %
Recycling-Sammelquote
Heute 49 % · Ziel bis 2027: 63 %
Österreich führt die EU: 4,88 % BEV-Anteil, doppelt so hoch wie der EU-Schnitt (2,3 %)
€ 1,5 Mrd. EU Battery Booster 2026 (die EU-Kommission investiert aktiv in diesen Markt)

Was ist der Digitale Batteriepass?

Der Digitale Batteriepass (Battery Passport) ist ein elektronischer Datensatz, der jeder Batterie (vom Elektroauto bis zum E-Bike) eindeutig zugeordnet ist. Er enthält sämtliche relevanten Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Klimabilanz, Leistungsmerkmale und Zustand der Batterie über den gesamten Lebenszyklus.

Die Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die im August 2023 in Kraft trat und die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG ersetzt. Sie schafft erstmals verbindliche, EU-weit einheitliche Transparenzpflichten für alle Batteriekategorien.

Der Passport ist über einen QR-Code auf der Batterie abrufbar und enthält alle Datenpunkte nach Anhang XIII, gegliedert in 13 Gruppen (A–M). Je nach Datenpunkt gilt unterschiedlicher Zugriff: öffentliche Daten für alle, technische Details für Personen mit berechtigtem Interesse wie Werkstätten und Recycler, Behördendaten nur für Marktaufsicht und notifizierte Stellen, Daten zur einzelnen Batterie wieder für Personen mit berechtigtem Interesse.

Batteriepass und Digitaler Produktpass (ESPR)

Der Batteriepass beruht auf der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Parallel regelt die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) Produktpässe für weitere Produktgruppen, etwa Textilien, Möbel und Reifen. Das zentrale EU-Register läuft seit dem 20.07.2026 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778); die Kommission stellt Testumgebung, technische Dokumentation und API bereit. Batteriepässe lassen sich dort ab dem 18.02.2027 registrieren.

Zeitplan & Pflichten

Die wichtigsten Meilensteine der EU-Batterieverordnung

17. Aug. 2023In Kraft

EU-Batterieverordnung in Kraft

Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG vollständig.

18. Feb. 2025In Kraft

CO₂-Fußabdruck-Deklaration

Elektrofahrzeugbatterien brauchen eine Erklärung zum CO₂-Fußabdruck über den Lebenszyklus. Wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh und LV-Batterien folgen später.

20. Juli 2026In Betrieb

Zentrales EU-Register (DPP Registry)

Art. 77 Abs. 10 verlangt, die Kennung jedes Passes in das zentrale EU-Register hochzuladen. Das Register läuft seit dem 20.07.2026 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778), mit Testumgebung, technischer Dokumentation und API der Kommission. Batteriepässe lassen sich ab dem 18.02.2027 registrieren. Überfällig ist der Durchführungsakt zu den Zugriffsrechten nach Art. 77 Abs. 9 (Frist 18. August 2026).

18. Feb. 2027Kommend

Battery Passport wird Pflicht

Digitaler Batteriepass Pflicht für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. QR-Code auf der Batterie erforderlich.

frühestens 2028Kommend

CO₂-Leistungsklassen

Batterien werden eine CO₂-Leistungsklasse angeben müssen, 18 Monate nachdem die Kommission die Klassen festgelegt hat (Art. 7 Abs. 2). Dieser Rechtsakt fehlt für Industrie- und Fahrzeugbatterien noch. Danach zählt die Klasse auch in Ausschreibungen.

Datenpunkte in 13 Gruppen

Gegliedert nach DIN DKE SPEC 99100 (Gruppen A bis M), Zugang nach Anhang XIII Nr. 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2023/1542

ÖffentlichEingeschränktBehördenIndividuell
AÖffentlich

Hersteller & Modell

Hersteller, Zellenchemie, Gewicht, gefährliche Stoffe

BÖffentlich

CO₂-Klimabilanz

CO₂-Fußabdruck (kg CO₂e/kWh); Leistungsklasse, sobald die EU sie festlegt

CÖffentlich

Kreislaufwirtschaft

Recyclinganteile Kobalt, Lithium, Nickel; erneuerbare Energie

DÖffentlich

Rohstoff-Herkunft

Ursprungsland Kobalt, Lithium, Nickel; Sorgfaltspflicht

EÖffentlich

Technische Kennwerte

Kapazität, Spannung, Lade-/Entladeleistung, Lebensdauer

FÖffentlich

Zulassung & Sicherheit

CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Entsorgung

MÖffentlich

Passport-ID

Batterie-UID, QR-Code, angewandte Normen

GEingeschränkt

Materialdetails

Kathodenchemie, Demontage-Sequenz (für Werkstätten)

HBehörden

Behörden-Dokumente

Prüfberichte, Konformitätsnachweise (nur Behörden)

IIndividuell

Aktuelle Leistung

Kapazitätsverlust, Leistungsabfall, Innenwiderstand (Live)

JIndividuell

State of Health (SoH)

Zertifizierter Energiezustand, verbleibende Kapazität (Live)

KIndividuell

Batterie-Lebensgeschichte

Energiedurchsatz, Tiefentladungen, Extremtemperaturen (Live)

LIndividuell

Echtzeit-Betriebsdaten

Aktueller Status, Ladezyklen, Negativereignisse (Live)

Differenzierte Zugriffsrechte

Die EU-Verordnung unterscheidet vier Zugangsstufen. Nicht alle Daten sind für alle zugänglich.

Öffentlich (Gruppen A–F, M)

Hersteller, CO₂-Bilanz, Recyclinganteile, Rohstoff-Herkunft, technische Kennwerte, Zulassung und Passport-ID. Kostenlos zugänglich, keine Registrierung. Bildet die Vergleichsbasis für Käufer.

Eingeschränkt (Gruppe G)

Detaillierte Materialzusammensetzung, Demontage-Sequenz. Zugänglich für Werkstätten, Reparaturbetriebe und Second-Life-Verwerter mit berechtigtem Interesse.

Behörden (Gruppe H)

Prüfberichte und Konformitätsnachweise. Nur für notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission zugänglich (Anhang XIII Nr. 3).

Individuell (Gruppen I–L)

Daten zur einzelnen Batterie: State of Health, Nutzungsgeschichte, Ladezyklen, Temperaturverlauf. Zugänglich für Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparaturbetriebe, Wiederverwerter, Second-Life-Nutzer und Recyclingbetriebe (Anhang XIII Nr. 4).

Was bedeutet das für Käufer?

Der Battery Passport verschafft Käufern erstmals rechtlich gesicherte Transparenz.

Transparenz beim Kauf

Öffentliche Passport-Daten (Gruppen A–F, M) stehen Käufern kostenlos zur Verfügung, schon vor der Kaufentscheidung.

State of Health prüfen

Beim Gebrauchtwagenkauf: State of Health (SoH) und Nutzungshistorie sind über den QR-Code abrufbar.

CO₂-Klasse vergleichen

Die Klimabilanz jeder Batterie ist messbar und vergleichbar. Klasse A ist deutlich klimafreundlicher als E.

Recycling nachweisbar

Recyclinganteile von Kobalt, Lithium und Nickel sind verpflichtend anzugeben. Greenwashing wird nachprüfbar.

Pflichten für Hersteller & Importeure

Passport-Erstellung

Der wirtschaftliche Akteur (Hersteller, Importeur, Händler), der die Batterie in Verkehr bringt, ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Passports verantwortlich.

Datenverfügbarkeit

Passport-Daten müssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen der betreffenden Batteriemodell-Charge zugänglich bleiben.

QR-Code-Pflicht

Jede passpflichtige Batterie trägt einen QR-Code, der direkt auf ihren Pass verlinkt.

Aktualisierungspflicht

Dynamische Daten (State of Health, Ladezyklen) müssen regelmäßig aktualisiert werden, statische Daten bei jeder Änderung.

Zugang EU-Register

Art. 77 Abs. 10 verlangt die Registrierung im zentralen EU-Register. Das Register läuft seit dem 20.07.2026, die Kommission stellt Testumgebung, technische Dokumentation und API bereit. Batteriepässe lassen sich ab dem 18.02.2027 registrieren.

Recycling-Sammelquoten

Portable Batterien: 63 % Sammelquote bis Ende 2027 (heute: 49 %), 73 % bis 2030. LV-Batterien: 51 % bis 2028, 61 % bis 2031.

Rückgewinnung von Materialien

Lithium: 50 % bis Ende 2027, 80 % bis Ende 2031. Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel: 90 % bzw. 95 %. Für Graphit gibt es kein Rückgewinnungsziel (Anhang XII Teil C).

Sanktionen

Die EU-Mitgliedsstaaten legen eigene Sanktionen fest. Nicht-konforme Batterien können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.

Passport-Daten jetzt vergleichen

Sustainista stellt Battery Passport-Daten für alle gelisteten E-Fahrzeuge bereit, mit Vollständigkeitsanzeige, CO₂-Klasse und State of Health.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 (Batterieverordnung), EUR-Lex · EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222, 18223 (Ausgabe 2026-08-01) · prEN 18239, prEN 18246 (Entwürfe) · DKE SPEC 99100. Wie wir das umsetzen und was heute noch nicht geht, steht auf der Transparenzseite.

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