Digitaler Batteriepass (DPP)
Ab 18. Februar 2027 ist der digitale Batteriepass in der EU verpflichtend für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Er macht alle Datenpunkte nach Anhang XIII, von der CO₂-Bilanz bis zur Rohstoff-Herkunft, transparent und nachprüfbar.
Marktkontext: Österreich & EU
Was ist der Digitale Batteriepass?
Der Digitale Batteriepass (Battery Passport) ist ein elektronischer Datensatz, der jeder Batterie (vom Elektroauto bis zum E-Bike) eindeutig zugeordnet ist. Er enthält sämtliche relevanten Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Klimabilanz, Leistungsmerkmale und Zustand der Batterie über den gesamten Lebenszyklus.
Die Rechtsgrundlage ist die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die im August 2023 in Kraft trat und die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG ersetzt. Sie schafft erstmals verbindliche, EU-weit einheitliche Transparenzpflichten für alle Batteriekategorien.
Der Passport ist über einen QR-Code auf der Batterie abrufbar und enthält alle Datenpunkte nach Anhang XIII, gegliedert in 13 Gruppen (A–M). Je nach Datenpunkt gilt unterschiedlicher Zugriff: öffentliche Daten für alle, technische Details für Personen mit berechtigtem Interesse wie Werkstätten und Recycler, Behördendaten nur für Marktaufsicht und notifizierte Stellen, Daten zur einzelnen Batterie wieder für Personen mit berechtigtem Interesse.
Batteriepass und Digitaler Produktpass (ESPR)
Der Batteriepass beruht auf der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Parallel regelt die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) Produktpässe für weitere Produktgruppen, etwa Textilien, Möbel und Reifen. Das zentrale EU-Register läuft seit dem 20.07.2026 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778); die Kommission stellt Testumgebung, technische Dokumentation und API bereit. Batteriepässe lassen sich dort ab dem 18.02.2027 registrieren.
Zeitplan & Pflichten
Die wichtigsten Meilensteine der EU-Batterieverordnung
EU-Batterieverordnung in Kraft
Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG vollständig.
CO₂-Fußabdruck-Deklaration
Elektrofahrzeugbatterien brauchen eine Erklärung zum CO₂-Fußabdruck über den Lebenszyklus. Wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh und LV-Batterien folgen später.
Zentrales EU-Register (DPP Registry)
Art. 77 Abs. 10 verlangt, die Kennung jedes Passes in das zentrale EU-Register hochzuladen. Das Register läuft seit dem 20.07.2026 (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778), mit Testumgebung, technischer Dokumentation und API der Kommission. Batteriepässe lassen sich ab dem 18.02.2027 registrieren. Überfällig ist der Durchführungsakt zu den Zugriffsrechten nach Art. 77 Abs. 9 (Frist 18. August 2026).
Battery Passport wird Pflicht
Digitaler Batteriepass Pflicht für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. QR-Code auf der Batterie erforderlich.
CO₂-Leistungsklassen
Batterien werden eine CO₂-Leistungsklasse angeben müssen, 18 Monate nachdem die Kommission die Klassen festgelegt hat (Art. 7 Abs. 2). Dieser Rechtsakt fehlt für Industrie- und Fahrzeugbatterien noch. Danach zählt die Klasse auch in Ausschreibungen.
Datenpunkte in 13 Gruppen
Gegliedert nach DIN DKE SPEC 99100 (Gruppen A bis M), Zugang nach Anhang XIII Nr. 1 bis 4 der Verordnung (EU) 2023/1542
Hersteller & Modell
Hersteller, Zellenchemie, Gewicht, gefährliche Stoffe
CO₂-Klimabilanz
CO₂-Fußabdruck (kg CO₂e/kWh); Leistungsklasse, sobald die EU sie festlegt
Kreislaufwirtschaft
Recyclinganteile Kobalt, Lithium, Nickel; erneuerbare Energie
Rohstoff-Herkunft
Ursprungsland Kobalt, Lithium, Nickel; Sorgfaltspflicht
Technische Kennwerte
Kapazität, Spannung, Lade-/Entladeleistung, Lebensdauer
Zulassung & Sicherheit
CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, Entsorgung
Passport-ID
Batterie-UID, QR-Code, angewandte Normen
Materialdetails
Kathodenchemie, Demontage-Sequenz (für Werkstätten)
Behörden-Dokumente
Prüfberichte, Konformitätsnachweise (nur Behörden)
Aktuelle Leistung
Kapazitätsverlust, Leistungsabfall, Innenwiderstand (Live)
State of Health (SoH)
Zertifizierter Energiezustand, verbleibende Kapazität (Live)
Batterie-Lebensgeschichte
Energiedurchsatz, Tiefentladungen, Extremtemperaturen (Live)
Echtzeit-Betriebsdaten
Aktueller Status, Ladezyklen, Negativereignisse (Live)
Differenzierte Zugriffsrechte
Die EU-Verordnung unterscheidet vier Zugangsstufen. Nicht alle Daten sind für alle zugänglich.
Öffentlich (Gruppen A–F, M)
Hersteller, CO₂-Bilanz, Recyclinganteile, Rohstoff-Herkunft, technische Kennwerte, Zulassung und Passport-ID. Kostenlos zugänglich, keine Registrierung. Bildet die Vergleichsbasis für Käufer.
Eingeschränkt (Gruppe G)
Detaillierte Materialzusammensetzung, Demontage-Sequenz. Zugänglich für Werkstätten, Reparaturbetriebe und Second-Life-Verwerter mit berechtigtem Interesse.
Behörden (Gruppe H)
Prüfberichte und Konformitätsnachweise. Nur für notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission zugänglich (Anhang XIII Nr. 3).
Individuell (Gruppen I–L)
Daten zur einzelnen Batterie: State of Health, Nutzungsgeschichte, Ladezyklen, Temperaturverlauf. Zugänglich für Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Reparaturbetriebe, Wiederverwerter, Second-Life-Nutzer und Recyclingbetriebe (Anhang XIII Nr. 4).
Was bedeutet das für Käufer?
Der Battery Passport verschafft Käufern erstmals rechtlich gesicherte Transparenz.
Transparenz beim Kauf
Öffentliche Passport-Daten (Gruppen A–F, M) stehen Käufern kostenlos zur Verfügung, schon vor der Kaufentscheidung.
State of Health prüfen
Beim Gebrauchtwagenkauf: State of Health (SoH) und Nutzungshistorie sind über den QR-Code abrufbar.
CO₂-Klasse vergleichen
Die Klimabilanz jeder Batterie ist messbar und vergleichbar. Klasse A ist deutlich klimafreundlicher als E.
Recycling nachweisbar
Recyclinganteile von Kobalt, Lithium und Nickel sind verpflichtend anzugeben. Greenwashing wird nachprüfbar.
Pflichten für Hersteller & Importeure
Passport-Erstellung
Der wirtschaftliche Akteur (Hersteller, Importeur, Händler), der die Batterie in Verkehr bringt, ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Passports verantwortlich.
Datenverfügbarkeit
Passport-Daten müssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen der betreffenden Batteriemodell-Charge zugänglich bleiben.
QR-Code-Pflicht
Jede passpflichtige Batterie trägt einen QR-Code, der direkt auf ihren Pass verlinkt.
Aktualisierungspflicht
Dynamische Daten (State of Health, Ladezyklen) müssen regelmäßig aktualisiert werden, statische Daten bei jeder Änderung.
Zugang EU-Register
Art. 77 Abs. 10 verlangt die Registrierung im zentralen EU-Register. Das Register läuft seit dem 20.07.2026, die Kommission stellt Testumgebung, technische Dokumentation und API bereit. Batteriepässe lassen sich ab dem 18.02.2027 registrieren.
Recycling-Sammelquoten
Portable Batterien: 63 % Sammelquote bis Ende 2027 (heute: 49 %), 73 % bis 2030. LV-Batterien: 51 % bis 2028, 61 % bis 2031.
Rückgewinnung von Materialien
Lithium: 50 % bis Ende 2027, 80 % bis Ende 2031. Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel: 90 % bzw. 95 %. Für Graphit gibt es kein Rückgewinnungsziel (Anhang XII Teil C).
Sanktionen
Die EU-Mitgliedsstaaten legen eigene Sanktionen fest. Nicht-konforme Batterien können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
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Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 (Batterieverordnung), EUR-Lex · EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222, 18223 (Ausgabe 2026-08-01) · prEN 18239, prEN 18246 (Entwürfe) · DKE SPEC 99100. Wie wir das umsetzen und was heute noch nicht geht, steht auf der Transparenzseite.