Beispieldokument zum Batteriepass
Rolle der Betreiber bei der Rückgabe — DemoStore IS-250
Was ein Speicherbetreiber am Ende der Nutzung zu tun hat.
- Rechtsgrundlage:
- Art. 74 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1542
- Gehört zu Pass:
- ATDEMOIS2500001
- Feld im Katalog:
- f_waste_end_user
Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.
Ein Industriespeicher endet nicht im Altmetall. Er ist ein Gefahrgut, ein Rohstofflager — und in vielen Fällen noch ein funktionsfähiges Betriebsmittel, das lediglich die Anforderungen seines ersten Einsatzortes nicht mehr erfüllt.
Was Sie tun
- Melden Sie die Außerbetriebnahme beim Hersteller. Die Rücknahme ist für Sie kostenlos (Art. 56, erweiterte Herstellerverantwortung).
- Lassen Sie den Speicher vor dem Abtransport auf 30 bis 50 % Ladezustand bringen und freischalten — das ist Hochvoltarbeit und nur für qualifiziertes Personal zulässig.
- Übergeben Sie das Ereignisprotokoll mit. Ohne Betriebshistorie muss ein Verwerter die Eignung für eine zweite Nutzung neu ermitteln, und das kostet mehr, als die Module dann noch wert sind.
- Halten Sie die Batteriekennung bereit — sie steht auf dem Typenschild und im QR-Code.
Warum es zählt
LFP-Module aus einem ortsfesten Speicher erreichen am Ende ihres ersten Einsatzes typischerweise noch 70 bis 80 % ihrer Anfangskapazität. Für netzdienliche Anwendungen mit geringerer C-Rate ist das ausreichend. Erst danach folgt die stoffliche Verwertung von Lithium, Kupfer und Aluminium.
Hinweis zum Beispielcharakter
Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Gesellschaft, Modellbezeichnung, Teilenummern und Zahlenwerte sind erfunden; sie sind für ein stationäres LFP-Speichersystem dieser Größe plausibel und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.