Zum Hauptinhalt springen
Sustainista
Zurück zum Pass ATDEMODEMO0002

Beispieldokument zum Batteriepass

Getrenntsammlung von Altbatterien

Getrennthaltung, Pflichten der Beteiligten, Kennzeichnung.

Rechtsgrundlage:
Art. 74 Abs. 1 Buchstabe b in Verbindung mit Art. 64 der Verordnung (EU) 2023/1542
Gehört zu Pass:
ATDEMODEMO0002
Feld im Katalog:
f_waste_collection

Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.

Getrennthaltung

Altbatterien sind getrennt von anderen Abfällen und getrennt nach Batteriekategorie zu sammeln. Eine Traktionsbatterie wird nicht mit Gerätebatterien, nicht mit Elektroaltgeräten und nicht mit Metallschrott gemeinsam erfasst.

Pflichten der Beteiligten

Hersteller
finanziert und organisiert Rücknahme und Behandlung (erweiterte Herstellerverantwortung, Art. 56)
Händler und Werkstätten
nehmen Altbatterien kostenlos zurück, unabhängig von Marke und Kaufort
Behandlungsanlagen
behandeln nur mit Genehmigung und nach dem Stand der Technik (Anhang XII)
Endnutzer
geben getrennt zurück und mischen nicht mit anderen Abfällen

Kennzeichnung

  • Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern: getrennt sammeln, nicht in den Restmüll.
  • Chemisches Symbol unter der Tonne: enthaltenes Schwermetall oberhalb der Schwellenwerte.
  • Recyclingschleife mit Prozentangabe: Anteil rezyklierten Materials.
  • QR-Code: führt auf den Batteriepass dieser Batterie.

Hinweis zum Beispielcharakter

Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Der Text entspricht den Angabepflichten aus Art. 74 Abs. 1 Buchstabe b.