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Sustainista
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Beispieldokument zum Batteriepass

Rolle der Endnutzer bei der Rückgabe von Altbatterien

Was Halterinnen und Halter zur Sammlung beitragen — und warum.

Rechtsgrundlage:
Art. 74 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1542
Gehört zu Pass:
ATDEMODEMO0002
Feld im Katalog:
f_waste_end_user

Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.

Eine Traktionsbatterie gehört am Ende ihrer Nutzung nicht in den Restmüll, nicht auf den Wertstoffhof für Elektrokleingeräte und nicht in den Verkauf an nicht zugelassene Abnehmer. Sie ist ein Gefahrgut und zugleich ein Rohstofflager.

Was Sie tun

  • Geben Sie die Batterie ausschließlich über eine Werkstatt, einen Händler oder eine anerkannte Sammelstelle zurück. Die Rückgabe ist für Sie kostenlos.
  • Bauen Sie die Batterie nicht selbst aus. Der Ausbau ist Hochvoltarbeit und nur für dafür qualifizierte Personen zulässig.
  • Melden Sie eine beschädigte, verformte oder heiß gewordene Batterie vor dem Transport — sie erfordert eine andere Verpackung.
  • Halten Sie die Batteriekennung bereit. Sie steht auf dem Typenschild und im QR-Code des Batteriepasses.

Warum es zählt

Aus einer zurückgegebenen Traktionsbatterie lassen sich Nickel, Kobalt, Lithium und Kupfer zurückgewinnen. Die Verordnung schreibt ab 2031 Mindestanteile an rezykliertem Material in neuen Batterien vor — die Menge, die dafür zur Verfügung steht, entsteht aus genau diesen Rückgaben.

Hinweis zum Beispielcharakter

Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Der Text entspricht den Angabepflichten aus Art. 74 Abs. 1 Buchstabe a.