Beispieldokument zum Batteriepass
Getrenntsammlung — DemoStore IS-250
Getrennthaltung, Pflichten der Beteiligten, Kennzeichnung.
- Rechtsgrundlage:
- Art. 74 Abs. 1 Buchstabe b in Verbindung mit Art. 64 der Verordnung (EU) 2023/1542
- Gehört zu Pass:
- ATDEMOIS2500001
- Feld im Katalog:
- f_waste_collection
Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.
Getrennthaltung
Industriebatterien werden getrennt von anderen Abfällen und getrennt nach Batteriekategorie erfasst. Ein stationärer Speicher wird nicht mit Elektroaltgeräten, nicht mit Gerätebatterien und nicht mit Metallschrott gemeinsam gesammelt.
Pflichten der Beteiligten
- Hersteller
- finanziert und organisiert Rücknahme und Behandlung (Art. 56)
- Installateure und Fachbetriebe
- nehmen Altbatterien kostenlos zurück, unabhängig von Marke und Kaufort
- Behandlungsanlagen
- behandeln nur mit Genehmigung und nach dem Stand der Technik (Anhang XII)
- Betreiber
- gibt getrennt zurück und mischt nicht mit anderen Abfällen
Kennzeichnung am Schrank
- Durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern: getrennt sammeln.
- Recyclingschleife mit Prozentangabe: Anteil rezyklierten Materials.
- QR-Code: führt auf den Batteriepass dieses Speichers.
- Warnzeichen Hochvolt und Hinweis auf die Freischaltstelle.
Hinweis zum Beispielcharakter
Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Gesellschaft, Modellbezeichnung, Teilenummern und Zahlenwerte sind erfunden; sie sind für ein stationäres LFP-Speichersystem dieser Größe plausibel und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.