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Beispieldokument zum Batteriepass

Rolle der Betreiber bei der Rückgabe — DemoStore IS-250

Was ein Speicherbetreiber am Ende der Nutzung zu tun hat.

Rechtsgrundlage:
Art. 74 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1542
Gehört zu Pass:
ATDEMOIS2500001
Feld im Katalog:
f_waste_end_user

Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.

Ein Industriespeicher endet nicht im Altmetall. Er ist ein Gefahrgut, ein Rohstofflager — und in vielen Fällen noch ein funktionsfähiges Betriebsmittel, das lediglich die Anforderungen seines ersten Einsatzortes nicht mehr erfüllt.

Was Sie tun

  • Melden Sie die Außerbetriebnahme beim Hersteller. Die Rücknahme ist für Sie kostenlos (Art. 56, erweiterte Herstellerverantwortung).
  • Lassen Sie den Speicher vor dem Abtransport auf 30 bis 50 % Ladezustand bringen und freischalten — das ist Hochvoltarbeit und nur für qualifiziertes Personal zulässig.
  • Übergeben Sie das Ereignisprotokoll mit. Ohne Betriebshistorie muss ein Verwerter die Eignung für eine zweite Nutzung neu ermitteln, und das kostet mehr, als die Module dann noch wert sind.
  • Halten Sie die Batteriekennung bereit — sie steht auf dem Typenschild und im QR-Code.

Warum es zählt

LFP-Module aus einem ortsfesten Speicher erreichen am Ende ihres ersten Einsatzes typischerweise noch 70 bis 80 % ihrer Anfangskapazität. Für netzdienliche Anwendungen mit geringerer C-Rate ist das ausreichend. Erst danach folgt die stoffliche Verwertung von Lithium, Kupfer und Aluminium.

Hinweis zum Beispielcharakter

Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Gesellschaft, Modellbezeichnung, Teilenummern und Zahlenwerte sind erfunden; sie sind für ein stationäres LFP-Speichersystem dieser Größe plausibel und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.