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Beispieldokument zum Batteriepass

EU-Konformitätserklärung

Erklärung des Herstellers, dass die Batterie die Anforderungen der Batterieverordnung erfüllt.

Rechtsgrundlage:
Art. 18 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2023/1542
Gehört zu Pass:
ATDEMODEMO0002
Feld im Katalog:
f_eu_doc

Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.

Ausstellender Wirtschaftsakteur

Name
Demo Batteries GmbH
Anschrift
Demoweg 1, 1010 Wien, Österreich
Betreiberkennung (ISO/IEC 6523)
0088:4000000000006
Batteriemodell
DB-EV78-NMC622
Batteriekennung
ATDEMODEMO0002

Gegenstand der Erklärung

Elektrofahrzeugbatterie DB-EV78-NMC622, Nennkapazität 78 kWh, Nennspannung 400 V, Bauform 108s3p (prismatische Zellen), Zellchemie Li-NMC 622.

Erklärung

Der oben genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.

Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.

Angewandte Normen und technische Spezifikationen

  • EN IEC 62660-1:2019 — Lithium-Ionen-Sekundärzellen für elektrisch angetriebene Straßenfahrzeuge, Leistungsprüfung
  • EN IEC 62660-2:2019 — Prüfung des Zuverlässigkeits- und Missbrauchsverhaltens
  • EN IEC 62660-3:2022 — Sicherheitsanforderungen
  • UN ECE R100.03 — Sicherheitsanforderungen an wiederaufladbare Energiespeichersysteme
  • EN 18220:2026 — Datenträger und Kennzeichnung des Batteriepasses

Konformitätsbewertungsverfahren

Modul
Modul A1 — interne Fertigungskontrolle mit überwachter Produktprüfung (Anhang VIII Teil A)
Notifizierte Stelle
nicht erforderlich für Modul A1
Referenz der Erklärung
EU-KE 2026/DB-EV78/007
Ort und Datum
Wien, 15. Januar 2026

Hinweis zum Beispielcharakter

Dieses Dokument ist Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Die genannte Gesellschaft, die Modellbezeichnung und die Referenznummer sind erfunden. Struktur, Normverweise und Aufbau entsprechen den Anforderungen aus Anhang IX.