Beispieldokument zum Batteriepass
EU-Konformitätserklärung
Erklärung des Herstellers, dass die Batterie die Anforderungen der Batterieverordnung erfüllt.
- Rechtsgrundlage:
- Art. 18 und Anhang IX der Verordnung (EU) 2023/1542
- Gehört zu Pass:
- ATDEMODEMO0002
- Feld im Katalog:
- f_eu_doc
Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.
Ausstellender Wirtschaftsakteur
- Name
- Demo Batteries GmbH
- Anschrift
- Demoweg 1, 1010 Wien, Österreich
- Betreiberkennung (ISO/IEC 6523)
- 0088:4000000000006
- Batteriemodell
- DB-EV78-NMC622
- Batteriekennung
- ATDEMODEMO0002
Gegenstand der Erklärung
Elektrofahrzeugbatterie DB-EV78-NMC622, Nennkapazität 78 kWh, Nennspannung 400 V, Bauform 108s3p (prismatische Zellen), Zellchemie Li-NMC 622.
Erklärung
Der oben genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union: Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
Angewandte Normen und technische Spezifikationen
- EN IEC 62660-1:2019 — Lithium-Ionen-Sekundärzellen für elektrisch angetriebene Straßenfahrzeuge, Leistungsprüfung
- EN IEC 62660-2:2019 — Prüfung des Zuverlässigkeits- und Missbrauchsverhaltens
- EN IEC 62660-3:2022 — Sicherheitsanforderungen
- UN ECE R100.03 — Sicherheitsanforderungen an wiederaufladbare Energiespeichersysteme
- EN 18220:2026 — Datenträger und Kennzeichnung des Batteriepasses
Konformitätsbewertungsverfahren
- Modul
- Modul A1 — interne Fertigungskontrolle mit überwachter Produktprüfung (Anhang VIII Teil A)
- Notifizierte Stelle
- nicht erforderlich für Modul A1
- Referenz der Erklärung
- EU-KE 2026/DB-EV78/007
- Ort und Datum
- Wien, 15. Januar 2026
Hinweis zum Beispielcharakter
Dieses Dokument ist Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Die genannte Gesellschaft, die Modellbezeichnung und die Referenznummer sind erfunden. Struktur, Normverweise und Aufbau entsprechen den Anforderungen aus Anhang IX.