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Beispieldokument zum Batteriepass

Rolle der Endnutzer bei der Rückgabe — DemoRide PowerPack 630

Was Radfahrerinnen und Radfahrer mit einem alten Akku tun.

Rechtsgrundlage:
Art. 74 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1542
Gehört zu Pass:
ATDEMOEB6300001
Feld im Katalog:
f_waste_end_user

Dieses Dokument gehört zu einem Demonstrationspass. Aufbau, Rechtsverweise und Gliederung folgen den Vorgaben der Batterieverordnung; Gesellschaft, Modellbezeichnung und Zahlenwerte sind Beispielinhalt und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.

Ein E-Bike-Akku ist die Batterie, die am häufigsten falsch entsorgt wird: klein genug, um im Restmüll zu landen, und groß genug, um dort einen Brand auszulösen. Im Müllfahrzeug und in der Sortieranlage ist eine beschädigte Lithiumzelle die häufigste Brandursache überhaupt.

Was Sie tun

  • Geben Sie den Akku im Fachhandel, bei einer Sammelstelle oder auf dem Altstoffsammelzentrum ab. Die Rücknahme ist kostenlos, unabhängig von Marke und Kaufort.
  • Kleben Sie vor der Abgabe die Kontakte mit Klebeband ab. Das verhindert einen Kurzschluss im Sammelbehälter.
  • Öffnen Sie das Gehäuse nicht und entfernen Sie keine Zellen. Der Akku ist vom Rad entnehmbar — das ist Art. 11 und Absicht; er ist aber nicht dafür gebaut, zerlegt zu werden.
  • Ein aufgeblähter, heiß gewordener oder gestürzter Akku gehört gemeldet, nicht transportiert. Der Handel nimmt ihn in einem besonderen Behälter an.

Warum es zählt

Aus einem 630-Wh-Pack lassen sich rund 0,35 kg Nickel, 0,12 kg Kobalt und 0,4 kg Kupfer zurückgewinnen. Bei den Stückzahlen im Radmarkt ist das der größte Einzelposten an Sekundärrohstoffen aus leichten Verkehrsmitteln.

Hinweis zum Beispielcharakter

Beispielinhalt zu einem Demonstrationspass. Gesellschaft, Modellbezeichnung, Teilenummern und Zahlenwerte sind erfunden; sie sind für einen 630-Wh-Wechselakku eines Pedelecs plausibel und beschreiben kein ausgeliefertes Produkt.